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03-2024 Flüchtlingsrat SH lehnt Bezahlkarte für Geflüchtete ab
Flüchtlingsrat SH lehnt Bezahlkarte für Geflüchtete ab
S-H ist aufgefordert eine diskriminierungsfreie Umsetzung zu gewährleisten
Geflüchtete, die unter dem Leistungsbezug gemäß Asylbewerberleistungsgesetz stehen, haben einen Rechtsanspruch auf diese Leistungen. Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein lehnt die Bezahlkarte auch deshalb ab, weil sie eine staatliche Gönnerhaftigkeit suggeriert, die der öffentlichen Hand nicht zusteht.
Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht hat 2012 geregelt, dass die Menschenwürde nicht aus migrationspolitischen Gründen relativiert werden darf. Damit ist schon die fortbestehende Schlechterstellung von Geflüchteten nach dem AsylbLG gegenüber Bürgergeld-Beziehern verfassunswidrig.
Die erwartete Abschreckung von Geflüchteten, unter diesen Bedingungen sozialer Diskriminierung mit dem Instrument der Bezahlkarte nicht nach Deutschland zu kommen und hier Asyl zu beantragen, ist ein Trugschluss. Nach allem, was die Menschen in ihren Herkunftsländern und auf den Fluchtwegen an Überlebensrisiken erlebt haben, lassen sie sich nicht durch noch so entwürdigende bürokratische Sachleistungspielchen abschrecken. Die Erfahrung mussten Länder und Kommunen auch schon in den 1990 Jahren machen, als nach kurzer Zeit die Umstellung von Geld- auf Sachleistungen (Gutscheine) - auch wegen des für die Behörden teuren Verfahrens - wieder zurückgezogen worden ist.
Mit der Bezahlkarte wollen Bund und Länder Geflüchteten den Zugang zu Bargeld kappen. Das wäre ein staatlich zu verantwortender Diskriminierungstatbestand, den das Land Schleswig-Holstein indes nicht gezwungen ist, mitzumachen. Das Sozialministerium Schleswig-Holstein will denn nach Verlauten auch gegenüber dem Flüchtlingsrat die aktuell beschlossene Bezahlkarte weitest möglich diskriminierungsfrei umsetzen. Bargeld soll - wie in Hannover - über Geldautomaten für Bezahlkarteninhaber zugänglich sein. Und es soll beim Einkauf keinen Ausschluss bestimmter Produkte geben. Der Flüchtlingsrat erwartet dazu einen ermessenspositiven Erlass des Landes und eine kommunale Umsetzungsstrategie, die die Menschenwürde und das Verfassungsprinzip der Gleichbehandlung nicht untergräbt.
Geflüchtete brauchen Bargeld, z.B. wenn sie im Asylberfahren - hier ist die Rechtswegegarantie im Grundgesetzt berührt - sich durch einen Fachanwalt vertreten lassen und diesen bezahlen müssen. Der Staat sollte im Übrigen Interesse daran haben, dass Geflüchtete Geld an im Herkunftsland oder einem Transitland zurückgebliebene Angehörige überweisen können. Anderenfalls müssen nämlich auch die sich alsbald ebenfalls auf den Weg und in die Boote machen.
(Pressemitteilung, Kiel, 1.2.2024, gez. Martin Link)
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03-2024 Flüchtlinge: Abschiebeknast Glückstadt schließen
Flüchtlinge:
Abschiebeknast Glückstadt schließen
Am 07.02.2024 versammelten sich AktivistInnen aus aktuellem Anlass zu einer Kundgebung vor dem Kieler Landtag, um gegen den Abschiebeknast in Glückstadt zu protestieren. Im Innen- und Rechtsausschuss sollte die aktuelle Situation im Abschiebeknast verhandelt werden.
Am 05.01.2024 hatte sich ein 22-jähriger Inhaftierter in seiner Zelle durch einen Brand selbst zu töten versucht, angesichts seiner verzweifelten Situation in Haft. Von der Gefängnisleitung wurde dieser Suizidversuch geleugnet, der junge Mann wurde nach kurzem Aufenthalt im Krankenhaus gegen ärztlichen Rat wieder ins Gefängnis gebracht und dort mehrere Tage lang in einer Einzelzelle isoliert.
Kurze Zeit darauf gab es erneut einen Brand im Gefängnis. Zudem wurden Besucher:innen am Gefängnis spontan abgewiesen, weil laut dem Sicherheitspersonal die ‚Ordnung und Sicherheit‘ nicht gewährleistet werden könne, da zu wenig Beamt:innen vor Ort waren. Es kann nicht sein, dass Menschen weite Wege, teils aus Mecklenburg-Vorpommern auf sich nehmen, um ihre Lieben, im Zweifel das letzte Mal sehen zu können vor einer Abschiebung, um dann einfach abgewiesen zu werden!
Die Aktivist:innen fordern die umfängliche Aufklärung des Vorfalls, die Thematisierung der Verzweiflung der Inhaftierten durch die unmenschliche Behandlung im Knast und die Schließung von Abschiebegefängnissen in Glückstadt und anderswo!Es kann nicht sein, dass solche Vorfälle von der Knastleitung nicht nur hingenommen, sondern aktiv geleugnet und schöngeredet werden.
Es kann nicht sein, dass eine (...) Landesregierung das mit trägt!
(Presseerklärung Kampagne „Kein Abschiebegefängnis in Glückstadt und anderswo!“)
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12-2023 Kommentar: Regionalpläne ohne Plan
Kommentar
Regionalpläne ohne Plan
Ziel, den Flächenverbrauch zu stoppen, nicht erkennbarKiel. „Schleswig-Holstein will bis 2045 klimaneutral sein und bis 2050 keine neuen Flächen mehr verbrauchen – wie das mit den vorliegenden Regionalplänen gelingen soll, bleibt schleierhaft“, sagt Merlin Michaelis vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein (BUND SH). Der BUND SH hat fristgerecht zum 9. November 2023 eine umfangreiche Stellungnahme zu den Regionalplänen verfasst, die für die kommenden 20 Jahre die Entwicklung Schleswig-Holsteins steuern sollen. Joachim Schulz, als ehrenamtliches Mitglied des Ausschusses für Natur und Umweltpolitik im BUND federführend an der Stellungnahme beteiligt, betont: „Flächen, die eine sehr große Bedeutung für die Biodiversität und den biologischen Klimaschutz haben, sind in der vorliegenden Planung nicht als dringend erforderliche Vorranggebiete enthalten oder gar nicht berücksichtigt.“ Die Datengrundlage sei zum Teil veraltet. Zudem werde wirtschaftliche Nutzung noch immer vor den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen gestellt. „Es gibt keine klaren Vorgaben, wie Kreise und Kommunen mit ihrer Entwicklung einen Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels und des Verlusts von Artenvielfalt leisten können. Das führt zur unkontrollierten Bevorratung von Flächen.“
Dies widerspreche dem im Landesentwicklungsplan (LEP 2021) formulierten Gedanken der Nachhaltigkeit und dem Ziel der Flächeneinsparung.
Der BUND SH kritisiert insbesondere die Belegung von Flächen mit mehrfachen Zielvorgaben. „Gebiete, die dem Naturschutz zur Verfügung stehen sollten, werden mit Rohstoffabbau oder Tourismus zusammengeworfen“, erklärt Merlin Michaelis. Es fehle außerdem eine klare Bezeichnung von hochwertigen landwirtschaftlichen Flächen und solcher, die für Freiflächen-Photovoltaik geeignet wären. „Durch eine geeignete, an der Bodenqualität orientierte Planung ließe sich ein Konflikt zwischen Nahrungsmittelproduktion, Energie-Erzeugung und Naturschutz vermeiden. Nun werden solche wichtigen Entscheidungen jedoch auf die chronisch unterbesetzte Verwaltungsebene der Kommunen weitergereicht, die mit immer weniger Mitteln immer mehr Aufgaben wahrnehmen sollen.“...
„Angesichts des Klimawandels halten wir es für dringend notwendig, in Siedlungsbereichen Flächen für Hitzeschutz, also zum Beispiel Grüngürtel und Regenwasser-Auffangmaßnahmen auszuweisen.“(BUND SH)
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12-2023 Attac Schleswig-Holstein
Attac Schleswig-Holstein:
Regionalkonferenz macht Mut zum Weitermachen
Am 18. November 2023 trafen sich online mehr als 20 Attacies aus Schleswig-Holstein und Hamburg. Vertreten waren die Regionalgruppen Lübeck, Neumünster, Itzehoe, Flensburg, Kiel und HH.
Das Treffen war geprägt von einer guten Stimmung, wir hörten, was die einzelnen Gruppen derzeit tun und was sie für die nächste Zeit planen. Manche Ideen kamen zur Sprache, durchaus auch verschiedene Standpunkte, aber doch alles in einer ruhigen und konzentrierten Diskussionsatmosphäre.
Kritik gab es an der Verabschiedung eines bundesweiten Positionspapiers als Grundlage der weiteren Attac-Tätigkeit, das auf dem Herbstratschlag von wenig Delegierten beschlossen wurde, ohne dass es in einer breiten Diskussion in den Gruppen besprochen wurde.
Insgesamt wurde festgestellt, dass die Kraft der Attac-Gruppen nachgelassen hat, z.T. wegen Überalterung und Krankheit, aber auch wegen fehlendem Nachwuchs. Auch die spaltenden Diskussionen während Corona-Pandemie und die Hilfslosigkeit bei den zunehmenden Kriegen und der Kriegspropaganda hat einige Gruppen geschwächt oder z. T. wie in Kiel zum Stillstand gebracht. Mit eine Ursache ist möglicherweise auch, dass der globalisierungkritischen Organisation Attac die Gemeinnützigkeit abgesprochen wurde, was zur Demotivierung und Empörung beigetragen hat.
Auch die Erfolglosigkeit bei der Erreichung der Hauptforderung von Attac nach einer „Finanztransaktionssteuer zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger“ oder ähnlichen Forderungen für eine höhere Besteuerung der Konzerngewinne wurden bisher nicht erreicht. Selbst die gemeinsam mit verdi geforderte Erhöhung des kommunalen Anteils an der Einkommensteuer wurde nicht zur Kenntnis genommen, obwohl dies gerade wegen der zunehmenden Aushungerung und Verschuldung der Kommunen für den Erhalt der Daseinsvorsorge wichtig gewesen wäre. Stattdessen wurde weiter kräftig privatisiert, insbesondere im Gesundheitswesen.
Trotzdem muss man auf viele Erfolge der Attac-Gruppen und nützliche Kampagnen in den letzten Jahren hingewiesen. Z.B. die Unterstützung der schleswig-holsteinischen Volksinitiative zum Schutz des Wassers. Aber auch die vergangenen Erfolge wie z. B. in Kiel die Verhinderung des Baus eines neuen Kohlekraftwerkes, die Rekommunalisierung des Kieler Öffentlichen Nahverkehrs und die Neugründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft in Kiel müssen erwähnt werden. Große Bündniskonferenzen gegen die neoliberale Politik des Kieler Instituts für Weltwirtschaft. Die TTIP und die CETA-Kampagne, diverse Antikriegsaktionen, die erfolgreiche Verhinderung von Fracking in Schleswig-Holstein, die Unterstützung bei der Gründung einer Solidarischen Landwirtschaft in Kiel und in Neumünster. Ganz aktuell zu nennen sind die Einrichtung eines Bürgerrats in Neumünster und in Flensburg der Gerichtsentscheid den zerstörten Bahnhofswald wieder herzustellen. Bei vielen sozialen Bündnissen war Attac der Initiator und hat zur Vernetzung gegen Privatisierung und Sozialabbau eine treibende Rolle gespielt. Ca. 170 Mitgliedsorganisationen bei Attac-D bieten erhebliche Bündnismöglichkeiten. Insofern ist es von erheblicher Bedeutung ob es gelingt, die Attac-Gruppen zu erhalten oder neu aufzubauen.
Die Attac-Regionalkonferenz hat beschlossen, zu Beginn des nächsten Jahres in Flensburg zu einem Präsenztreffen zusammenkommen, um sich über gemeinsame Themen und Ziele auszutauschen. Zur Planung des nächsten Regionaltreffens soll eine online-Vorbereitungsgruppe gebildet werden, an der sich jede Regionalgruppe mit ein oder zwei Mitgliedern beteiligt.
Ziel ist es, gemeinsam ein ebenso spannendes wie überschaubares Programm für diesen Tag in Flensburg zu entwickeln.Dazu gibt es schon verschiedene Anregungen zur Vernetzung zu den Themen:
- Die Unterstützung der Volksinitiative für den Erhalt des Bürgerbegehrens in S-H.
- Die Unterstützung der Biolandwirtschaft
- Für Frieden und Völkerrecht
- Sozialabbau, Demokratie, Steuern
- Taxminow und Umverteilen
- Energiewende/Klimageld
- Freihandelsabkommen MercosurWer dabei mitwirken will, kann sich an die örtlichen Attac-Gruppen wenden oder an die Mailingliste: attac-sh(at)listen.attac.de (uws)
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12-2023 Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein:
Bund und Länder legen die Lunte an das Pulverfass einer sozial gespaltenen Gesellschaft
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein kritisiert den MPK-Beschluss vom 6.11.2023 zur Flüchtlingspolitik
Im Vorfeld der Ministerpräsident*innen-Konferenz (MPK) vom 6. November hat sich eine weniger von Sorge um, als von Hetze gegen hierzulande Schutzsuchende politische Diskussion zugespitzt. Dieser Paradigmenwechsel von einer „Willkommenskultur“ zu einer „Ausgrenzungsunkultur“ schlägt sich auch in der verwendeten Sprache nieder, wenn wider besseres rechtliches Wissen nur noch von „irregulärer Migration“ die Rede ist. Flüchtlinge sind keine „irregulären Migrant*innen“! Sie nehmen ein verfassungsrechtlich verbrieftes Recht in Anspruch, das im Rahmen regulärer Asylverfahren geprüft wird.
„Wer gegen Geflüchtete hetzt und den Eindruck erweckt, ihre Vertreibung und Vergrämung sei oberste Staatsräson, macht übermütigen Rassist*innen noch mehr Mut und legt eine Lunte an das Pulverfass einer ohnehin sozial gespaltenen Gesellschaft“, mahnt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein.
Sozialleistungen
Die von Bund und Ländern beschlossene Absenkung der Asylbewerberleistungen ist nicht nur „integrationspolitisch kontraproduktiv und unter Kindeswohlgesichtspunkten bedenklich“, wie die Bundesländer Bremen und Thüringen – leider nicht Schleswig-Holstein – im Beschluss vom 6.11.2023 zu Protokoll gegeben haben. Es ist auch unmenschlich und unvernünftig, Geflüchtete absichtlich über Jahre in Armut und erzwungener Abhängigkeit seitens der öffentlichen Hand zu halten und ihnen erst nach 36 statt wie bisher nach 18 Monaten zumindest Leistungen auf dem Niveau der Sozialhilfe zu zahlen. Der Öffentlichkeit wird mit dem Versprechen, dieser Schritt würde die Zahl der Geflüchteten verringern, dreist belogen. Die Behauptung, Sozialleistungen würden einen vermeintlichen Pull-Effekt erzeugen, ist nie bewiesen worden und längst widerlegt.
Leistungseinschränkungen und Sachleistungen für einen Zeitraum von 36 Monaten gab es bis zur Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012 schon einmal. Das Bundesverfassungsgericht ist jetzt einmal mehr aufgefordert, die am Montag beschlossenen Kürzungen als verfassungswidrig zu markieren. Ohnehin zeugt die Strategie der Länder am 6. November von einer grundrechtsfeindlichen und empathielosen Haltung und frappierender Unkenntnis der Lebensrealität und Motivlage flüchtender und geflüchteter Menschen. Schutzsuchende Menschen werden sich nicht von der Flucht aus ihren Höllen abhalten lassen, weil sie 36 statt 18 Monate eingeschränkte Leistungen erhalten. Aber der Beschluss, sollte er so umgesetzt werden, wird nicht zuletzt mit Blick auf die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine die Ungleichbehandlung vergrößern und die soziale Ausgrenzung von Schutzsuchenden aus dem globalen Süden vertiefen.
„Mit dem so verordneten sozialen Prekariat für Asylsuchende als Instrument zur Verhinderung von Fluchtzuwanderung geben Bund und Länder den Wahler*innen – die offenbar ihre Hauptzielgruppe sind – wissentlich ein uneinlösbares Versprechen. Das wird sich bei den anstehenden Wahlen rächen“, ist Martin Link überzeugt.
Zudem wird ihnen im Asylbewerberleistungsgesetz eine angemessene Gesundheitsversorgung verwehrt, die gerade für Asylsuchende, die oft traumatische Gewalt im Herkunftsland oder auf der Flucht erleiden mussten, von erheblicher Bedeutung sind.
Darüber hinaus schließt die Beschlusslage vom Montag asylsuchende Menschen von Maßnahmen zur Vorbereitung und Eingliederung in den Arbeitsmarkt aus und behindert ihre Vermittlung in Arbeits- und Ausbildungsstellen.Mit dem Kürzungsbeschluss ignorieren die Ministerpräsident*innen von Bund und Ländern auch die Expertise und einmütige Einschätzung von Fachorganisationen. So hatten 150 Migrations- und Sozialfachdienste sich Anfang November gemeinsam gegen Kürzungen am Existenzminimum ausgesprochen und stattdessen für die sozialrechtliche Gleichstellung Geflüchteter geworben.
Familiennachzug
Für Empörung sorgt beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein auch der beabsichtigte Verzicht auf eine – im Koalitionsvertrag der Ampel fest vereinbarte – Wiederherstellung des Rechts auf Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte: Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 6 GG, Art. 8 EMRK). Es ist verstörend und zeugt von menschlicher Kälte, wenn sich dem Sozialstaat und der grundrechtlich geschützten Familien verpflichtete Politiker*innen und Parteien, die ansonsten keine Gelegenheit auslassen, vollmundig die Bedeutung der Familie für den emotionalen, sozialen und wirtschaftlichen Schutz und ein gedeihliches Zusammenleben zu betonen, den vor oder während der Flucht unfreiwillig getrennten Familien über Jahre oder nun auf Dauer eine Trennung von ihrem Liebsten zumuten.
Exterritoriale Asylverfahren
Doch die grundrechtsfeindliche Schäbigkeit wurde von der MPK endgültig von der Kette gelassen, als auf Betreiben von CDU- und Grün-regierten Ländern ein Prüfauftrag für eine Externalisierung von Asylverfahren in Transitländer beschlossen wurde. Hier wird erschreckend deutlich, wie weit die asylpolitische Diskursverschiebung mittlerweile gediehen ist. Zwar haben die SPD-regierten Länder darauf gedrungen, dass die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention dabei zu achten wären, haben aber damit auch keine deutliche rote Linie gezogen.
Der Organisation PRO ASYL ist zuzustimmen bei ihrer Kritik: Wenn die Bundesregierung diesen Beschlüssen folgt, dann steigt sie ein in die rechtspopulistische Geisterfahrt der britischen, dänischen und neuerdings auch italienischen Regierungen – und wird spätestens vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf den Boden der Tatsachen zurück geholt werden. Den Kommunen hat diese Geld-, Zeit- und Energievergeudung dann jedenfalls nicht geholfen.
Der von den Ministerpräsident*innen gleichzeitig geforderte Fortsetzung und Umsetzung des Flüchtlingsdeals mit der autokratisch regierten Türkei, die weder die Genfer Flüchtlingskonvention noch die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert hat, verdeutlicht jedoch, dass „achten“ offenkundig nicht „einhalten“ bedeutet.gez. Martin Link, Tel. 0431-5568 5640
public[at]frsh.deHintergrund zu verringerten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:
Bei der Erfindung des Asylbewerberleistungsgesetzes vor genau 30 Jahren hielten Bundesregierung und Parlament eine Kürzung des sozialrechtlichen Existenzminimums für zwölf Monate vertretbar, darüber hinaus aber für unzumutbar. Es könne dann mangels „noch nicht absehbarer weiterer [Aufenthalts-]Dauer nicht mehr auf einen geringeren Bedarf abgestellt werden [...]. Insbesondere sind nunmehr Bedürfnisse anzuerkennen, die auf eine stärkere Angleichung an die hiesigen Lebensverhältnisse und auf bessere soziale Integration gerichtet sind.“ (Bundestagsdrucksache 12/5008 vom 24.5.1993). Derlei Überlegungen hielten die Regierungen seither allerdings nicht davon ab, die gekürzten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beständig zu verlängern.
Nach dem Bundesverfassungsgericht (s.o.) hat jeder Mensch das Recht auf ein menschenwürdiges physisches, aber auch soziokulturelles Existenzminimum, das die gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen soll. Ob die gegenüber dem sozialrechtlichen Existenzminimum gekürzten Grundleistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes überhaupt mit dem Verfassungsrecht vereinbar sind, ist fraglich. Nachdem das Verfassungsgericht konkrete Leistungssätze des Asylbewerberleistungsgesetzes bereits mehrfach nach oben korrigierte und Kürzungen widersprach, ist aktuell ein weiteres Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig. -
12-2023 Für einen Nationalpark Ostsee!
Für einen Nationalpark Ostsee!
Extrem-Lebensraum in Gefahr
Die Ostsee ist ein einzigartiger Extrem-Lebensraum: Nordsee-ähnlichem Salzgehalt im Westen bis zu fast-Süßwasserbiotopen an der baltischen Küste. Seegraswiesen, Tangwälder, Muschelbänke und Weichkorallenriffe sind einige Beispiele für besonders schützenswerte Lebensgemeinschaften, die Fischen und anderen Meerestieren als Kinderstuben dienen. Sie sind die Basis für die gesamte Nahrungspyramide bis hinauf zu Schweinswalen, Seehunden und Kegelrobben.
Doch diese Lebensräume sind gefährdet. Das hat unter anderem der aktuelle Ostsee Report „State of the Baltic Sea“ der Helsinki-Kommission (HELCOM) gezeigt. Die Gefährdung der Ostsee durch den Klimawandel wird verstärkt durch den Eintrag von Nährstoffen (Eutrophierung), von Giftstoffen, durch Überfischung und weitere wirtschaftliche Nutzung.
Die Entnahme von Steinen hat festen Untergrund entfernt, auf dem sonst Tang, Muscheln und Nesseltiere leben. Baumaßnahmen für Offshore-Windparks oder Tunnel vernichten Lebensräume langfristig. Aber der HELCOM-Bericht macht auch Hoffnung: Maßnahmen gegen die schädlichen Einträge und gegen die Übernutzung haben einen messbaren Effekt, wenn sie konsequent angewendet werden!Gute Gründe für einen Nationalpark
Wir setzen uns für den konsequenten Schutz der Ostsee ein und sind überzeugt, dass dies am besten mit einem Nationalpark funktioniert.
Warum?
1. Nationalparke wurden dafür geschaffen, einzigartige Naturräume zu erhalten, damit auch unsere Kinder und Enkel hier noch beeindruckende Naturerlebnisse genießen können. Dies war bereits das Ziel des ersten Nationalparks der Welt, Yellowstone in den USA. Es beinhaltet also ganz klar, dass ein Nationalpark sowohl den Menschen als auch der Natur Raum bieten muss – in der Praxis geschieht das durch verschiedene Schutzzonen. Auch eine Wiederherstellung von zerstörten Lebensräumen gehört zum Nationalparkkonzept – genau richtig für unsere gebeutelte Ostsee.
2. Wer hier lebt oder hier Urlaub macht, liebt die Natur und möchte auch im nächsten Sommer noch in der blauen Ostsee baden, möchte Vögel und Seehunde sehen. Deshalb wollen wir die Natur schützen!
3. „Nationalpark“ ist eine international bekannte Schutzkategorie und eine echte Erfolgsmarke. Untersuchungen zeigen, dass viele Menschen, gerade solche, die außerhalb der Hochsaison Ruhe und Erholung suchen, ihr Urlaubsziel bewusst nach der intakten Natur auswählen. Der Nationalpark kann den nachhaltigen Tourismus ankurbeln und für bessere Auslastung in der Nebensaison sorgen.
4. Ein Nationalpark hat eine eigene Verwaltung, die vom Land finanziert wird und Ressourcen für Tourismus-, Forschungs- und Umweltbildungsprojekte hat. Bisher sind die unteren Naturschutzbehörden von vier Kreisen und drei kreisfreien Städten für die schleswig-holsteinische Ostsee zuständig. Sie müssen zusätzlich viele andere Aufgaben im Binnenland bewältigen und sind von der klammen kommunalen Kassenlage abhängig. Mit einem alleinigen Ansprechpartner wird außerdem die Bürokratie vermindert, indem Anfragen und Maßnahmenvorschläge nicht mehr wie bisher durch zahlreiche Hände und Abteilungen wandern müssen.
5. Eine zentrale Nationalpark-Verwaltung sorgt zudem für passende Regelungen in den verschiedenen Schutzzonen. Dazu wird mit den Interessengruppen ausgehandelt, wo menschliche Aktivitäten Vorrang haben sollen und wo die Natur sich ungestört entfalten darf. Verhandlungspartner können unter anderem Wassersport-, Tourismus- und Fischereiverbände sein.
6. Lebensräume wie Seegraswiesen zu schützen, schützt auch das Klima: Seegraswiesen können große Mengen CO2 speichern. In sogenannten Kernzonen des Nationalparks können sie sich ausbreiten. Dies betrifft auch den Schutz vor zukünftigen Flächennutzungsinteressen wie industriellem Rohstoffabbau oder Offshore-Windkraft.
7. Umweltbildung spielt in jedem Nationalpark eine zentrale Rolle: Kinder- und Jugendgruppen, Labore und Ausstellungen für junge und erwachsene Naturinteressierte, Schnorcheltouren und Seehund-Safaris können von Nationalpark-Ranger*innen oder Nationalpark-Partnerbetrieben umgesetzt und durch die gemeinsame Marke „Nationalpark Ostsee“ beworben werden.
8. Durch einen Nationalpark könnten mehr Fördergelder für die Region zur Verfügung stehen, um zum Beispiel die Zusammenarbeit mit den küstennahen landwirtschaftlichen Betrieben zu stärken und ihnen ein Auskommen mit umweltschonender Landwirtschaft zu ermöglichen. Fördermittel könnten auch für nachhaltige Tourismus-Projekte, eine Umstrukturierung der Fischerei und Umweltbildung eingesetzt werden.
9. Munitions-Altlasten in der Ostsee müssen so früh und so umfassend wie möglich geborgen werden – aber das ist völlig unabhängig von der Einrichtung eines Schutzgebiets und kann auch in einem Nationalpark geschehen.Wie geht es der Ostsee jetzt?
Welche Maßnahme auch immer wir zuerst anpacken – klar ist: Wir müssen die Ostsee besser schützen! Dorsch, Hering und Co. werden immer seltener und Todeszonen breiten sich aus. Todeszonen sind lebensfeindliche Wasserschichten ohne Sauerstoff, die sich vor allem im Sommer am Grund der Ostsee bilden. Durch den übermäßigen Nährstoffeintrag wachsen viele Algen, die auf den Meeresgrund sinken und dort von Bakterien zersetzt werden, die dabei Sauerstoff verbrauchen. Ohne Sauerstoff sterben Fische, Muscheln und viele andere atmende Lebewesen.
Fake News zum geplanten Ostsee-Nationalpark
Ein Nationalpark bedroht unsere traditionelle Küstenfischerei in ihrer Existenz.
Die Fischerei ist vor allem dadurch bedroht, dass die Fische immer seltener werden. Dies liegt an der jahrelangen schlechten Bewirtschaftung durch zu hohe Fangquoten, an der schlechten Wasserqualität, an der Vernichtung von Lebensräumen und auch am Klimawandel. Beispielsweise kommt der Dorsch mit den höheren Wassertemperaturen nicht zurecht.
Ein Nationalpark trägt dagegen zum Schutz der Fischpopulationen bei: Die Wiederherstellung von Lebensräumen sowie fischereifreie Kernzonen ermöglichen es vielen Arten, sich zu erholen und Schutz zu finden. Erholte Fischbestände kommen der Küstenfischerei zu Gute. Eine Umstrukturierung der Fischerei hin zur Stärkung der kleinen Küstenfischerei mit schonenden Fanggeräten wäre dafür dringend nötig.Im Nationalpark ist kein Wassersport möglich.
Wo welcher Sport möglich ist, wird zusammen mit den Verbänden ausgehandelt. Für Kite-Surfer wird es ausgewiesene Spots geben, sogar der Bau von Unterständen für Winter-Wassersportler ist denkbar. Segeln und Paddeln, was ruhiger abläuft und die Vögel weniger aufschreckt, wird fast überall erlaubt sein, ebenso das Baden an den bekannten Badestränden. Aber es muss auch Bereiche geben, in denen Tiere und Pflanzen völlig ungestört sind, denn im Gegensatz zu Menschen können sie nicht einfach ein paar hundert Meter weiter ihr nicht vorhandenes Wohnmobil aufstellen.
Entgegen vieler Behauptungen ist es übrigens allein im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer an 22 Stellen erlaubt, jeden Wassersport zu betreiben, der nicht auf Motor-Antrieb angewiesen ist. Dies bedeutet, auch Wingsurfen etc, ist in diesen Wassersport-Spots erlaubt! Motorboote können trotzdem zum Einsatz kommen, z. B. als Regatten-Begleitboote oder für Rettungsübungen und –Einsätze. Dies wird in der Befahrensverordnung klar geregelt!Der BUND fordert
• Ausweitung der nutzungsfreien Zonen im Nationalpark sowie den marinen Naturschutzgebieten!
• Schutzgebiete mit Nullnutzungszonen im Meer einrichten!
• Verbindlicher Zeitplan für den zeitnahen Ausstieg aus der Ölförderung im Nationalpark Wattenmeer!
• Flüsse für Aal & Co. wieder durchgängig machen!
• Illegale Fischerei durch strenge Kontrollen verhindern!
• Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Entwicklung von Alternativen zu Stell- und Schleppnetzen!(Quelle: https://www.bund-sh.de/meere/)
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11-2022 Tarifauseinandersetzungen: Fünf Tage Warnstreiks im privaten Busgewerbe
Tarifauseinandersetzungen:
Fünf Tage Warnstreiks im privaten Busgewerbe
Vom 10.10. bis 14.10.2022 streikten die Busfahrer*innen landesweit in Schleswig-Holstein.
„Wir haben den Arbeitgebern acht Verhandlungstermine seit der letzten Verhandlungsrunde angeboten, die alle abgelehnt wurden. Ganz offensichtlich versuchen die Arbeitgeber, auf Zeit spielen und die Nutzer*innen des OVN zum unbeteiligten Spielball zu machen. Das ist inakzeptabel“, so Sascha Bähring, Verhandlungsführer von ver.di Nord. „Wir haben bewusst entschieden, die Ferienzeit für diesen Warnstreik zu wählen, um die Schülerverkehre nicht zu treffen. Für die Zukunft können wir dies aber nicht mehr ausschließen.“
Am 20.09. waren rund 600 Mitarbeitende privater Busunternehmen in Kiel auf die Straße gegangen, um für ihre Forderungen zu demonstrieren.
Die Forderung: 1,95 Euro pro Stunde mehr
Ver.di fordert, dass die Arbeitgeber den Stundenlohn um 1,95 Euro erhöhen. Die Busunternehmer bieten für dieses Jahr 8,5 Prozent mehr an. Was das bedeutet, kann man anhand eines Beispiels deutlich machen: Der aktuelle Einstiegs-Tariflohn für einen Busfahrer im privaten Busgewerbe liegt laut ver.di bei 15,99 Euro pro Stunde. Die Gewerkschaft fordert 1,95 Euro mehr - das entspricht einer Erhöhung von 12,2 Prozent. Fahrer, die schon länger dabei sind, bekommen etwas mehr Geld, da würde die prozentuale Erhöhung etwas geringer ausfallen. Die Arbeitgeber würden, Stand jetzt, aber nur 8,5 Prozent mehr zahlen. ver.di will zudem eine Tariflaufzeit von zwölf Monaten, die Arbeitgeber für 30 Monate. (gst)
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11-2022 JA! im Land – Rette unser Krankenhaus!
JA! im Land – Rette unser Krankenhaus!
Szenario 1 garantiert eine hochwertige, wohnortnahe medizinische Versorgung der Region! Deshalb bitten wir Sie um Ihr JA beim Bürgerentscheid am 6. November !
„Gesundheit ist ein hohes Gut. Vermeidung von Krankheit und die Wiederherstellung von Gesundheit gehören zur Daseinsvorsorge des Kreises. Dies gilt es wohnortnah zu bewahren.“ Jasmin Wenger und Olaf Carstensen – Vertretungsberechtigte des Bürgerbegehrens
Erfüllt Szenario 1 die medizinischen Qualitätskriterien? – Klares JA!
- In der imland gGmbH wurde in der Vergangenheit und wird auch gegenwärtig eine hervorragende und qualitativ hochwertige Arbeit geleistet. Beide Standorte erhalten regelmäßig Auszeichnungen.
- Alle Fachbereiche in Eckernförde halten die vom Bundesausschuss vorgeschriebenen Mindestanforderungen ein. Mit über 500 Geburten pro Jahr gilt die Geburtshilfe als erfahren.
- Zentralisierungen erfolgen meist aus betriebswirtschaftlichen Gründen und führen zu einer Verdichtung des Arbeitsvolumens durch Personalabbau und damit Verminderung der Qualität.
- Nur mit einer chirurgischen Abteilung vor Ort wird die Qualität einer Zentralen Notaufnahme und einer 24/7-Versorgung aller Patienten erhalten.
- Die Grund- und Regelversorgung in der Fläche entlastet die Zentren der Spezialisierung. Das trägt zur Qualitätssteigerung und Kostensenkung bei.
- Kurze Wege ermöglichen den Besuchern an der Heilung ihrer Angehörigen mitzuwirken.„Weg ist weg! Die geplante Amputation des Standortes Eckernförde wäre ein nicht rückgängig zu machender Verlust für die Region. Die von uns geforderte und durch Mitglieder bereits erarbeitete Weiterentwicklung des Status quo (Verknüpfung von ambulanter und stationärer Versorgung; Rotation auf den ärztlichen Weiterbildungsstellen) stärkt die imland gGmbH.“ Ärzteverein Eckernförde mit 170 Mitgliedern
Steigert Szenario 1 die Lebensqualität im Kreis? – Klares JA!
- Die Notaufnahme und Röntgenabteilung in Eckernförde entlastet Rendsburg! Deren Wegfall verschärft die bereits jetzt angespannte Situation für alle Bürger im gesamten Kreis.
- Schul-, Arbeits- und Wegeunfälle müssen wohnortnah versorgt werden. Ein D-Arzt gehört nach Eckernförde.
- Längere Wegstrecken für Patienten, Besucher, Pflegekräfte, Rettungsdienste und Ärzte sind kostenintensiv, anstrengend, umweltbelastend und können vermieden werden.Die Beibehaltung des Standortes Rendsburg sichert die qualitativ hochwertige psychiatrische Versorgung im Kreis – Klares JA!
- Psychiatrische Patientinnen und Patienten profitieren von den Netzwerkstrukturen, welche sich in und rund um Rendsburg über 30 Jahre hinweg gebildet haben. Diese werden bei einer Verlegung nach Eckernförde durchtrennt und somit die Qualität der psychiatrischen Behandlungen verschlechtert.
- Betroffene haben sich mehrfach an die Presse gewandt und ihre Sorgen, Ängste und Nöte mitgeteilt. Sie fühlen sich im Stich gelassen.
- Der kostspielige Neubau einer psychiatrischen Abteilung in Eckernförde ist unnötig. Das speziell ausgebildete Personal (Ärzte und Pflege) ist in Eckernförde nicht vorhanden.Kann der Kreis sich Szenario 1 überhaupt leisten? - Klares JA!
- Die Haushaltsexperten des Innenministeriums haben dies geprüft und bestätigt.
- Im KPMG-Gutachten erwirtschaftet Szenario 1 ab 2025 Gewinne in Millionenhöhe.
- Der Kreis Rendsburg-Eckernförde ist für eine solide Haushaltsführung bekannt, hat die letzten Jahre Überschüsse zum Schuldenabbau nutzen können und ist aktuell nahezu schuldenfrei.„Durch den Koalitionsvertrag und seine Umsetzungen ändern sich die finanziellen Rahmenbedingungen: Zentrale Notaufnahme, Geburtshilfe und Pädiatrie werden finanziell fundiert aufgestellt, um die Krankenhausversor-gung „in der Fläche“ nachhaltig zu gewährleisten. Dies hat Gesundheitsminister Prof. Lauterbach bestätigt, als er in Eckernförde war.“ Dr. Lars Chr. Kyburg – International tätiger Krankenhausplaner und Gesundheitsökonom
Dezentrale wohnortnahe Krankenhausversorgung – Klares JA!
- Zentralisierung geschieht auf dem Rücken der Bürger und Mitarbeiter, die längere Wege hinnehmen und die steigenden Kosten der Wegstrecken in Kauf nehmen müssen.
- Erhöhter Arbeitsdruck durch die Schließung kleiner Krankenhäuser verschlechtert die medizinische Versorgung.
- Die Pandemie hat uns gelehrt, auf Ausweichstandorte nicht verzichten zu können.
- Andere Bundesländer (Thüringen und Sachsen) finanzieren bewusst dezentrale Krankenhäuser als Grund- und Regelversorger.Kleine, gut geführte Krankenhäuser sind attraktiv für medizinisches Personal – Klares JA!
- Ein auf Jahre ausgelegtes und konsequent verfolgtes Ziel schafft Vertrauen für zukünftige Bewerberinnen und Bewerber. Ein positives Image der Klink verbessert die Personalsituation.
- Im Januar 2022 waren nahezu alle Vollzeitstellen der Gynäkologie in Eckernförde besetzt.
- Durch Rotation zwischen den Krankenhäusern - z.B. der Uni-Klinik Kiel, Rendsburg und Eckernförde - ist eine Ausbildung von medizinischem Personal gesichert.
- Gerade für angehende Hausärzte ist die Weiterbildung in einem örtlichen Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung mit seinem Netzwerk zum Niedergelassenenbereich von großer Attraktivität.Brauchen wir eine Gynäkologie und Geburtshilfe in Eckernförde? – Klares JA!
- Akute, unklare Unterleibsschmerzen bei Frauen können ohne eine fachgynäkologische Untersuchung nicht zweifelsfrei diagnostiziert werden. Eine zeitliche Verzögerung durch eine notwendige Verlegung kann lebensbedrohlich sein.
- Frauen mit Inkontinenzproblemen wünschen sich eine wohnortnahe Diagnostik und Behandlung
- Szenario 1 und Szenario 5 erfüllen gleichermaßen den Bedarf an 46 Betten für die Geburtshilfe und Gynäkologie im Kreisgebiet. Szenario 5 benötigt ein „Boarding Konzept“, das jedoch von vielen Frauen und ihren Familien so nicht angenommen werden kann. Sie werden vor große Probleme gestellt und Schwangere ggf. unnötig zum Kaiserschnitt gedrängt.Boarding Konzept: Aufgrund der Gefahren der langen Anfahrtswege sollen Schwangere zwei Wochen vor Entbindung nach Rendsburg ziehen, um auf den Beginn der Geburt zu warten.
„Wir sind in großer Sorge über den Wegfall der Gynäkologie und Geburtshilfe in Eckernförde! Alltäglich erleben wir, was das bedeutet. Das Boarding Konzept funktioniert nicht und ist keine Alternative. Weite Wege in große überfüllte Zentren bieten nicht mehr Sicherheit, ungeplante Geburten auf der Straße gefährden Mutter und Kind und binden Rettungskräfte. Jede werdende Mutter hat das Recht auf eine selbstbestimmte Geburt und das Recht, den Geburtsort ihres Kindes frei und informiert zu wählen!“ Eckernförder Beleghebammen
Aus all diesen Gründen bitten wir Sie um Ihr JA beim Bürgerentscheid am 6. November !
Aufruf der Initiative JA! im Land – Rette unser Krankenhaus
(www.buergerentscheid-imland.de) -
11-2022 Außen- und Militärpolitik: „Zeitenwende on tour“ und „nachhaltiges“ Kriegsgerät
Außen- und Militärpolitik:
„Zeitenwende on tour“ und „nachhaltiges“ Kriegsgerät
Der Vorteil der unterschiedlichen Redaktionsschlüsse von „Gegenwind“ und „LinX“ ist, dass die Möglichkeit eines Updates besteht. Hier folgt jetzt der Nachtrag zu „Im Zeichen der ‚Zeitenwende‘: „Germans to the Front“ (Siehe S. 12 im „Gegenwind“).
Wie aktuell bekannt wurde, will die Münchner Sicherheitskonferenz (MSC) mit einer neuen bundesweiten Kampagne um Akzeptanz für die aktuelle Außen- und Militärpolitik der Bundesregierung werben. Die Kampagne knüpft an die „Zeitenwende-Rede“ an, die Kanzler Olaf Scholz am 27. Februar gehalten hatte. Unter dem Motto „Zeitenwende on tour“ wirbt die Kampagne für eine noch schnellere Militarisierung und eine internationale Führungsrolle Deutschlands. Die Organisatoren planen Veranstaltungen in sämtlichen Bundesländern, in strategisch wichtigen Betrieben und auf der Frankfurter Buchmesse. Regelmäßig auftreten wird, soweit bislang bekannt, Christoph Heusgen, Leiter der MSC, von 2005 bis 2017 und außen- und sicherheitspolitischer Berater von Kanzlerin Angela Merkel.
Die Rüstungsindustrie möchte als „nachhaltig“ anerkannt werden um zusätzliche „Übergewinne“ einzufahren
Die EU will mit neuen Regeln (und damit verbundenen Subventionen) Konzernen Anreize für „nachhaltige Investitionen“ schaffen, genannt „Sozialtaxonomie.“ Den Laien fallen dabei Umwelt, Gesundheitswesen oder Infrastruktur als zu fördernde Bereiche ein.
Diese Befürchtung hat offensichtlich auch die Rüstungsindustrie und meldet - vorauseilend – schon Bedarf an. Der „Arbeitskreis Wehrtechnik Schleswig-Holstein“ im aktuellen Jahresbericht: „Die geplanten (...) Bestimmungen der EU-Kommission (...) stufen die Verteidigung und die Rüstungsindustrie als ‚nicht nachhaltig‘ und ‚sozial schädlich‘ ein. Das hat bereits jetzt zur Folge, dass darauf Bezug nehmend, den Unternehmen vermehrt der Zugang zum Kreditmarkt erschwert oder verwehrt wird.“
Der ehemalige Wirtschaftsminister und FDP-Landtagsabgeordnete Bernd Buchholz fordert daher, dass die Landesregierung sich beim Bund für die Rüstungsindustrie als nachhaltig und sozial einsetzen soll. Denn: „Ob wir in der Lage sind, unsere Bundeswehr richtig auszustatten, hängt im Wesentlichen davon ab, ob unsere Unternehmen in Schleswig-Holstein die entsprechenden Produkte auch herstellen können oder nicht. Und das können sie nicht, wenn sie sich nicht finanzieren können.“
Von Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) fordert er ein „Machtwort“ - denn die Landesregierung sei uneins: Die Grünen sind (noch?) dagegen, Wehrtechnik als nachhaltig einzustufen.Claus Ruhe Madsen (parteilos) will „schnelle und pragmatische Lösungsansätze“ finden. Er will auf Bundesebene dafür werben, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW – die Förderbank von Bund und Ländern – Projekte vorfinanziert. Aber Madsen will auch mit den regionalen Banken sprechen und dabei den Wehrtechnik-Unternehmen den Rücken stärken, wie ndr-online am 12.10.2022 mitteilte. (gst)
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11-2022 Jagel: Bundeswehr stationiert Kampfdrohnen
Jagel:
Bundeswehr stationiert Kampfdrohnen
Bild: Isrealische Kampfdrohne Heron TP
„Eigentlich war diese Drohne für Auslandseinsätze vorgesehen. Aber es macht Sinn, sie auch in Jagel zu testen.“ sagte der Vorsitzende der Gesellschaft für Sicherheitspolitik und ehemaliger Wehrbeauftragter Hans-Peter Bartels. Jetzt soll 2023 zur Erprobung ein unbemanntes Flugzeug der Luftwaffe in Jagel stationiert werden.
Die Drohne vom Typ Heron TP kommt aus Israel und wurde über einen Leasingvertrag mit der Fa. Airbus Defence & Space Airborn Solutions (ADAS) vom Rüstungsamt der Bundeswehr bereits 2018 finanziert. Insgesamt sollen fünf Fluggeräte und vier Bodenstationen beim Produzenten Israeli Aerospace Industries bestellt werden und nach den Vorgaben der Bundeswehr angepasst werden. Bereits 2008 wurde das Taktische Luftwaffengeschwader 51 in Jagel von der Bundeswehr für die Stationierung der Drohnen ausgewählt und die Infrastruktur mit Hangars, Werkstätten und Lager sowie Bodenstationen ausgebaut und mit Millionen finanziert. Die Landebahn wurde für große Drohnen, die eine Spannweite von ca. 40 Metern haben, erweitert.
Zusätzlich zu dem zentralen Standort Jagel ist auch der NATO-Flugplatz Hohn dem Geschwader unterstellt. CDU-Bundestagsabgeordneter Johann Wadephul fordert vom Verteidigungsminister eine zügige Entscheidung zum dauerhaften Erhalt des Flugplatzes Hohn, der nach dem Abzug der Bundeswehr-Transportflugzeuge aufgegeben werden sollte. „Jeder sieht in der Ukraine, dass das Beherrschen dieser Fähigkeiten von großer Relevanz ist.“ Welche er damit meinte, ist nicht ganz klar, aber angeblich schätzt die Luftwaffe den noch relativ freien Luftraum über Schleswig-Holstein. Mit der Stationierung von fünf Kampfdrohnen und dem NATO-Flugübungen der stationierten Tornado-Jets ist das dann wohl nicht mehr so frei mit dem Luftraum. Auch wenn die Niederlande, Großbritannien, Frankreich und Polen auf die MQ9 Reaper-Drohnen aus den USA setzen, die Bundeswehr setzt auf die Heron TP aus Israel. Die rund 4,5 Tonnen schweren Drohnen gelten als sichere und sehr zielgenaue Systeme. Bei 36 Stunden Flugzeit in mehr als 12.000 Meter Höhe bei ca. einer Tonne Nutzlast können sie stundenlang ein bestimmtes Ziel beobachten und es notfalls auch bekämpfen. Zu den fünf deutschen Drohnen hat das Rüstungsamt 140 Flugkörper als Bewaffnung bestellt.
Ab 2028 soll dann aber die Euro-Drohne eingeführt werden. Es geht um den Kauf von 21 Drohnen des Typs „Male RPAS, die 11 Tonnen schwer sind, 13.700 Meter Höhe fliegen und Waffen mit einem Gewicht von 2,3 Tonnen tragen können. Eine kriegerische Zukunft, die uns da Hans-Peter Bartels vorhersagt. (uws) (Quelle: KN, 13.10.2022)
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01-2022 An den Europaausschuss des Landtags von Schleswig-Holstein: Unterschrift unter den Atomwaffenverbotsvertrag
An den Europaausschuss des Landtags von Schleswig-Holstein:
Unterschrift unter den Atomwaffenverbotsvertrag
An die Mitglieder des Europaausschusses des Landtags von Schleswig-Holstein.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Antrag der SPD-Fraktion, der Landtag von S.-H. möge auf die Bundesregierung einwirken, dass diese den Atomwaffenverbotsvertrag unterzeichne, wurde an den Europaausschuss überwiesen. Damit kommt Ihrem Votum eine hohe Bedeutung bei. Wir hoffen, dass die nachfolgenden Argumente Sie erreichen können.
Zwar ist die Entscheidung über die Unterschrift unter den Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) Bundessache, doch ist das Land S.-H. mit seinen Werften, Marine- und Luftwaffenstützpunkten im Kriegsfall als ein vorrangiges Ziel potentieller gegnerischer Verteidigungs- oder gar Präventivschläge zu betrachten, nicht zuletzt selbst bei einer entfernteren Nuklearexplosion durch radioaktiven Fallout bedroht.
Von daher muss S.-H. ein großes Interesse daran haben, diese Risiken weitestgehend zu minimieren. Laut dem gerade veröffentlichten Koalitionsvertrag planen die Parteien der künftigen Bundesregierung, an der Wiener Überprüfungskonferenz des AVV als Beobachter teilzunehmen und „die Intention dieses Vertrags konstruktiv zu begleiten“.
Damit wird Deutschland nach Norwegen der zweite NATO-Staat und das erste Land, in dem Atomwaffen stationiert sind, das als Beobachter an der AVV-Staatenkonferenz teilnimmt. Deshalb könnten Sie der Meinung sein, dass sich nun der im Europaausschuss zu behandelnde Antrag doch eigentlich erübrigen würde. Doch die Bereitschaft der Bundesregierung zur Teilnahme an der AVV-Staatenkonferenz ist nur ein erster, wiewohl sehr wichtiger und erfreulich hoffnungsvoller Schritt.
Ein unterstützendes Votum des S.-H. Landtags an die Bundesregierung zum Beitritt zum AVV, wie bereits von vier anderen Bundesländern und auch der Landeshauptstadt Kiel erfolgt, ist jedoch gerade deshalb von Bedeutung, weil im Koalitionsvertrag von der neuen BR explizit das Ziel „Deutschland frei von Atomwaffen” angestrebt wird, wie dies ja auch die große Mehrheit der Bevölkerung fordert.
Unzweifelhaft liegt Ihnen allen, die Sie Verantwortung für das Wohl unseres Landes tragen, die Sicherheit von uns Bürgern am Herzen. Strittig ist jedoch offenbar, welche Methoden am besten geeignet sind, diese Sicherheit zu gewährleisten.
Über das Ziel, die US-Atomwaffen aus Deutschland zu entfernen, herrscht Uneinigkeit, meist mit Verweis auf unsere Bündnisverpflichtungen und das Risiko, dass dadurch die NATO destabilisiert würde. Deshalb sollte sich Deutschland unbedingt dafür einsetzen, den schon 2011 mit dem NATO „Deterrence and Defense Posture Review Committee“ begonnenen Dialog, bei dem ein Ausstieg aus der nuklearen Teilhabe diskutiert wurde, wieder aufzunehmen.
Der Sorge, dass die USAtomwaffen dann in Polen stationiert würden muss mit Verweis auf die NATO-Russland-Charta von 1997 begegnet werden, in der dies eindeutig verboten ist. Auch dürfen unsere „Bündnisverpflichtungen“ nicht bedeuten, dass wir uns zu Geiseln politischer Entscheidungen machen, die nicht in unserer Hand liegen! Denn die „nukleare Teilhabe Deutschlands“ bedeutet nicht, dass Deutschland im Ernstfall Einfluss auf die Entscheidung über einen Atomwaffeneinsatz hätte.
Diese Entscheidung liegt letztlich allein beim US-Präsidenten, auch die für einen Ersteinsatz von Atomwaffen! Weiter wird von Gegnern des AVV argumentiert, dass alle Atomwaffenstaaten, wie im Atomwaffensperrvertrag (Nichtverbreitungsvertrag NVV) von 1970 beschlossen, zunächst abrüsten müssten. Doch wurde der AVV ja gerade deshalb initiiert, weil die Reduktion der Atomwaffen seit langem stagniert und deren „Modernisierung“ einer Aufrüstung gleichkommt.
Wie vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages am 19.1.2021 bestätigt, steht der AVV nicht im Widerspruch zum NVV, sondern ergänzt diesen vielmehr, indem er die Verhandlungen des NVV befördern kann, statt zu einer Schwächung der Verhandlungsposition zu führen.
Zentraler Konfliktpunkt in der Frage des Beitritts Deutschlands zum AVV ist die Strategie der Abschreckung.
Nukleare Abschreckung ist bis heute die zentrale Sicherheitsstrategie der Großmächte. Abschreckung bedeutet, dass im Fall eines nuklearen Angriffs der Angreifer durch einen Zweitschlag mit für ihn inakzeptablen Schäden und Nachteilen zu rechnen hätte. Der Abschreckungslogik ist also die nukleare Zweitschlagslogik immanent.
Hauptargument der Vertreter einer atomaren „Abschreckungsstrategie“ heute ist jedoch immer noch, dass dank der Abschreckungsstrategie im Kalten Krieg durch das „Gleichgewicht des Schreckens“ ein Atomkrieg verhindert worden sei. Dabei wird zum einen verschwiegen, dass es aufgrund von Fehlalarmen und Fehlinterpretationen vermeintlicher Angriffe wiederholt um Haaresbreite zu einem „Atomkrieg aus Versehen“ gekommen wäre. – Je kürzer die Vorwarnzeit, umso höher ist dieses Risiko!
Zum anderen setzte diese gegenseitige Abschreckung damals und setzt heute wieder einen ungeheuren, Ressourcen verbrauchenden und die Umwelt belastenden, äußerst gefährlichen Rüstungswettlauf in Gang. Der auf diese Weise in Gang kommende Rüstungswettlauf verringert so die Chancen einer friedlichen Lösung politischer Konflikte. Die Abschreckungslogik sorgte im damaligen bipolaren atomaren Patt zwischen den Blöcken USA/NATO und Sowjetunion/Warschauer Pakt für eine gewisse, jedoch durch Fehlalarme immer gefährdete Stabilität und sollte die damalige konventionelle Überlegenheit des Warschauer Pakts in Schach halten.
Heute ist die NATO jedoch auch konventionell Russland weit überlegen. In dem heute multipolaren Kräftefeld von mindestens sieben Atommächten funktioniert diese gegenseitige Abschreckungsstrategie nicht mehr. Außerdem beinhaltet die neue, auf eine Vormachtstellung ausgerichtete US-Nuklearstrategie schon seit 2014/15, Atomwaffen auch in einem Ersteinsatz als sog. nukleare Gefechtsfeldwaffen mit vorwählbarer Sprengkraft von 0,3 - 50 kt(!) einzusetzen. (Zum Vergleich: die Hiroshimabombe hatte eine Zerstörungskraft von 20 kt!).
Das potentielle nukleare Gefechtsfeld wäre Deutschland und Europa! Ein Einsatz von strategischen Atomwaffen wäre ein „game changer“! Er lässt sich nicht auf ein „Gefechtsfeld“ begrenzen und würde zwangsläufig zur atomaren Eskalation führen! Diese zunehmende Atomkriegsgefahr, die durch das Vorrücken der Zeiger auf der „Doomsday Clock“, der Weltuntergangsuhr, auf 100 Sekunden vor 12 symbolisiert wird, muss durch völkerrechtlich verbindliche Verträge wie den AVV unbedingt verhindert werden!
Die Befürworter der nuklearen Teilhabe Deutschlands stützen sich jedoch noch immer auf die schon im Kalten Krieg gefährliche Strategie „Frieden durch Abschreckung“. Sie verkennen dabei die Gefahr, dass Deutschland und Europa im Ernstfall, wenn ein militärischer Konflikt atomar eskalieren würde, zum nuklearen Schlachtfeld werden würde!
Nicht zuletzt braucht eine Abschreckungsstrategie zu ihrer Rechtfertigung den „absoluten Feind“, d.h. Feindbilder werden geschürt, statt sich in die Situation des Gegners, der sich ebenfalls bedroht fühlt, hinein zu versetzen und Frieden durch vertrauensbildende Maßnahmen zu befördern. Insbesondere das Festhalten der Bundesregierung an der nuklearen Teilhabe durch die auf deutschem Boden stationierten US-Atombomben wird auf russischer Seite als Bedrohung seiner nationalen Sicherheit bewertet und führt wiederum zu den Westen beunruhigenden Gegenmaßnahmen.
„Frieden durch Abschreckung“ heute bedeutet Aufrüstung auf Grund der vermeintlich oder tatsächlich empfundenen Bedrohung der Sicherheit Deutschlands und Europas speziell durch Russland. Wir empfinden es deshalb als sehr beunruhigend, dass seit vielen Jahren einseitig die Bedrohung durch Russland vermittelt wird und nicht die gegenseitige Bedrohtheit durch Großmanöver beidseits der russischen Grenze anerkannt wird, die fatalerweise auf beiden Seiten zu Aufrüstungsmassnahmen führt. Diese Aufrüstungsmassnahmen verschlingen Unmengen an finanziellen und materiellen Ressourcen, die dringend für die Abwendung der die ganze Welt bedrohenden Klimakatastrophe benötigt würden.
Deshalb ist der Beitritt Deutschlands zum AVV eine wichtige Möglichkeit, Abrüstungswillen zu signalisieren und dadurch die gegenseitige Rüstungs- und Bedrohungsspirale zu durchbrechen. Es wäre ein wichtiges Signal an Russland, dass Deutschland einen Beitrag für die gemeinsame Sicherheit mit Russland zu leisten bereit wäre. Der Beitritt zum AVV ist ein wichtiger Beitrag für Rüstungskontrolle und Abrüstung und damit ein Schritt auf dem Weg zu einer atomwaffenfreien Welt, ein Aufbruch in eine Welt, in der jeder Staat sich dadurch für die eigene Sicherheit einsetzt, dass er dafür sorgt, dass andere Staaten sich vor ihm sicher fühlen können.
Wir bitten Sie deshalb dringend, das Votum des S.-H. Landtages an die Bundesregierung für einen Beitritt zum AVV zu ermöglichen!
gez. Siegfried Lauinger
AG Atomwaffenverbotsvertrag Schleswig-Holstein Kiel, 28.11.2021
c/o Siegfried Lauinger Dorfstr. 80 24232 Tökendorf Tel: 04348-9132264
Bilder: Aktion am 22.01.2021 beim Kanzleramt in Berlin
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11-2021 Ein Jahr Radstrategie Schleswig-Holstein
Ein Jahr Radstrategie Schleswig-Holstein:
Kein Schwung vom Land
Im September 2020 verabschiedete der Landtag Schleswig-Holstein die Radstrategie Schleswig-Holstein. Ein Jahr nach Veröffentlichung ziehen die drei Verkehrs- und Umweltverbände ADFC Schleswig-Holstein, BUND Schleswig-Holstein und der ökologische Verkehrsclub VCD Nord eine ernüchternde Bilanz.
Thomas Möller, Landesvorsitzender ADFC Schleswig-Holstein e. V.: „Die Radstrategie hat ambitionierte Ziele, unter anderem 30 Prozent Radverkehrsanteil bis 2030. Das sind niederländische Verhältnisse. Dazu brauchen wir aber viele schnelle und sichtbare Maßnahmen statt großer Worte. Mit der Radstrategie sind wir im letzten Jahr kaum einen Meter gerollt, dabei müssten wir schon mit vollem Schwung unterwegs sein!“
Von den fünf „Quick Wins“, die sofort angegangen und zügig Impulse bringen sollten, ist nur der „Runde Tisch Radverkehr“ umgesetzt, an dem sich auch die drei Verbände beteiligen. Von den 10.000 Fahrradbügeln und 100 Self-Service-Stationen, die schnell nutzbare Fortschritte bringen sollten, ist noch nicht viel zu sehen.
Im zuständigen Verkehrsministerium wurden Anfang August endlich zwei Stellen für die Radverkehrsförderung besetzt. Diese Entwicklung begrüßen die Vereine. Frederik Meißner vom ökologischen Verkehrsclub VCD Nord e.V. stellt aber fest: „Endlich erhalten die zuständigen Mitarbeiter*innen die dringend notwendige personelle Verstärkung. Wir wünschen den Mitarbeiter*innen viel Erfolg, denn sie müssen ein verlorenes Jahr für den Radverkehr und die Verkehrswende nacharbeiten.“
Die Richtlinie für das Radverkehrsförderprogramm „Stadt und Land“ ist erst seit wenigen Wochen öffentlich. Kommunen, die nicht bis Ende August ihren Antrag eingereicht haben, müssen ein Jahr warten. Dazu fordern die Verbände das Ministerium auf, quartalsweise Antragsfristen einzuführen. „Zeitgleich sind die Kommunen gefordert, jetzt die notwendigen Mittel in ihre eigenen Haushaltspläne für 2022 aufzunehmen“, so Meißner.
Neben den sogenannten „Quick Wins“ beinhaltet die Radstrategie Schleswig-Holstein aber noch viele weitere Maßnahmen. „Wenn die Radstrategie mehr als ein Lippenbekenntnis der Regierung sein soll, müssen alle Maßnahmen der Strategie ernsthaft betrachtet und mit konkreten Zeithorizonten beziffert werden. Nur dadurch kann der Erfolg der Umsetzung offen und transparent evaluiert und rechtzeitig nachgesteuert werden“, stellt Peter Löffler vom Landesvorstand und Sprecher des Arbeitskreises Mobilität des BUND Schleswig-Holstein e.V. fest.
Die drei Verbände schlagen vor, folgende Maßnahmen noch in diesem Jahr anzugehen:
• Konzept zur Sanierung der Radwege erarbeiten – „Es fehlen eine Sanierungsstrategie für das bestehende Radwegenetz und einheitliche Standards, die einen guten Radweg ausmachen. Nicht nur in den Maßen, sondern auch im Aufbau. Im gesamten Land beschädigen Wurzelaufbrüche Radwege, auch bei frisch sanierten oder neu gebauten Radwegen. Diesen Umstand hat ebenfalls der Landesrechnungshof 2020 kritisiert. Hier ist der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr gefordert, endlich nutzer- und umweltfreundliche, klimagerechte Standards für den Bau und die Sanierung von Radwegen vorzulegen“, so Peter Löffler.
• Maßnahmenkonzept zur Stärkung der Verkehrssicherheit – „Die beste Sicherheit im Straßenverkehr bietet gute Infrastruktur! Ergänzend bedarf es einer abgestimmten Verkehrssicherheitsstrategie – Polizeikontrollen ersetzen keine Bildungsarbeit. Wir fordern die zuständigen Ministerien für Bildung, Verkehr und Inneres auf, zügig ein zuverlässiges Bildungsangebot für Schleswig-Holstein zu schaffen und dieses ausreichend auszufinanzieren. Dazu zählt beispielsweise die Schaffung von Pedelec-Fahrkursen“, so Frederik Meißner.
• Mit Rundschreiben zu Radverkehrsmaßnahmen sicheres Verwaltungshandeln fördern – „Die jüngste Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) und die zugehörige Verwaltungsvorschrift erleichtert es den Kommunen Maßnahmen zur Radverkehrsförderung umzusetzen. Damit von diesen Möglichkeiten Gebrauch gemacht wird, fordern wir das Verkehrsministerium und den Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr auf, noch in diesem Jahr zu den Neuerungen der StVO-Novelle Rundschreiben mit Verfahrensempfehlungen an die Kommunen zu versenden. Zu den Maßnahmen, die die Kommunen schnell umsetzen könnten zählen dabei Fahrradstraßen, Fahrradzonen oder der Grüne Pfeil für Radfahrende!“, so Thomas Möller.
ADFC Schleswig-Holstein e.V.
Der ADFC Schleswig-Holstein e.V. ist mit über 7.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Schleswig-Holstein. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf landes-, kreis- und kommunalpolitischer Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.BUND Schleswig-Holstein e. V.
Der BUND Schleswig-Holstein e.V. ist mit über 10.000 Mitgliedern und über 2.000 Förderern einer der größten Umwelt- und Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein. Seit 40 Jahren engagieren sich Umwelt-und Naturschützer auf allen politischen Ebenen und in einem breiten Themenfeld inklusive der Mobilitätswende.VCD Nord e. V.
Der ökologische Verkehrsclub VCD ist ein gemeinnütziger Umweltverband, der sich für eine umweltverträgliche, sichere und gesunde Mobilität einsetzt. Im Mittelpunkt steht dabei der Mensch mit seinen Bedürfnissen und Wünschen für ein mobiles Leben. Der VCD Nord vertritt als regionale Vertretung rund 3.300 Mitglieder in Schleswig-Holstein und Hamburg. -
04-2021 Blockade in Brunsbüttel: Lasst die Fossilen im Boden
Blockade in Brunsbüttel:
Lasst die Fossilen im Boden
Kurz nach Redaktionsschluss, am 22.3.2021, gab es in Brunsbüttel eine Blockadeaktion gegen das dort von der Landesregierung mit Beteiligung der Grünen geplante Terminal für Flüssiggas (LNG). Hier die Pressemitteilung der Aktivisten dazu.
Seit dem frühen Montagmorgen blockieren Klimaaktivist*innen von Ende Gelände und TKKG (TurboKlimaKampfGruppe Kiel) die LKW-Zufahrt des ChemCoastPark in Brunsbüttel. Die Aktion richtet sich gegen den Ausbau von fossiler Gas-Infrastruktur und das geplante LNG-Terminal in Brunsbüttel, was u. a. den Industriepark versorgen soll. Gleichzeitig mit der heutigen Blockade kündigt das Aktionsbündnis Ende Gelände eine große Aktion zivilen Ungehorsams für den Sommer in Brunsbüttel an und fordert den Ausstieg aus allen fossilen Energieträgern.
Dazu Ella Jacobi, Sprecherin von Ende Gelände: „Wir sind heute hier, um Erdgas als Klimakiller zu entlarven. Sauberes Gas ist eine dreckige Lüge. Egal ob Kohle oder Gas – alle Fossilen müssen im Boden bleiben. Genau wie wir mit unseren Aktionen die Kohlebagger zum Stillstand bringen, werden wir im Sommer dafür sorgen, dass hier in Brunsbüttel kein LNG-Terminal gebaut wird.“
Erst kürzlich hatten Forscher*innen vor der Klimaschädlichkeit von fossilem Gas gewarnt (u. a. der Spiegel berichtete [1]). Die heutige Aktion wurde in Kooperation mit Aktivist*innen aus Mexiko und Texas organisiert und reiht sich in die globalen Aktionen zum Weltwassertag ein [2]. Durch den Boom der Frackingfördermethode steigt der Wasserverbrauch in Texas rasant an. Das genutzte Wasser wird bei der Förderung mit Chemikalien kontaminiert. Der Wasserverbrauch wird u. a. durch die umliegenden Regionen wie New Mexico und den mexikanischen Bundesstaat Chihuahua gedeckt - Regionen, die bereits mit heftiger werdenden Dürren kämpfen [2]. Mit der Aktion in Brunsbüttel wollen die Aktivist*innen den Zusammenhang zwischen der Zerstörung von Trinkwasser und dem geplanten LNG-Terminal aufzeigen.
Ella Jacobi ergänzt: „Fracking-Gas bedeutet Klima- und Umweltzerstörung entlang der gesamten Lieferkette. Trinkwasser wird gestohlen, Böden werden verseucht und das alles nur, damit wir in Deutschland weiter das Klima ruinieren können. Es geht um deutsche Profite auf Kosten von Menschen im globalen Süden. Dieser Ausbeutung müssen wir ein Ende setzen.“
Ende Gelände blockiert seit 2015 mit Aktionen zivilen Ungehorsams Kohleinfrastruktur. Im Herbst 2020 wurde dabei erstmals auch Gasinfrastruktur am Gaskraftwerk Lausward bei Düsseldorf blockiert.
Fußnoten/Infos:
[1] „Forscher warnen vor Investitionen in Erdgas“, Spiegel, 29.01.2021[2] https://shalemustfall.org/2021/01/21/world-water-day/
[3] - Dominic C. DiGiulio et al.: Impact to Underground Sources of Drinking Water and Domestic Wells from Production Well Stimulation and Completion Practices in the Pavillion, Wyoming, Field. in: Environmental Science & Technology50 (8), 2016, 4524-4536.
- „As the oil patch demands more water, West Texas fights over a scarce resource“, Houston Chronicle, 01.08.2017
- „Toxic substance or water supply? Lawmakers to weigh whether wastewater from oil fields could replenish the state‘s aquifers“, The Texas Tribune, 21.01.2021
- „Texas wants water, Mexico has none“, Mexico News Daily, 09.09.2014
- „New Mexico official says Texas landowners are “stealing” millions of gallons of water and selling it back for fracking“, The Texas Tribune, 08.06.2018Am internationalen Klima-Aktionstag, am 19. März 2021, führte ein neugegründetes Anti-Gas-Bündnis Aktionen in mehreren Städten durch.
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04-2021 Tag gegen Polizeigewalt: Neues Polizeigesetz in S-H beschlossen
Tag gegen Polizeigewalt:
Neues Polizeigesetz in S-H beschlossen
Die Verabschiedung des neuen Polizeigesetzes in S-H am 26.02.2021 ist für das Bündnis gegen eben dieses Gesetz kein Grund, nun Frieden mit dem geschaffenen Status Quo zu machen und ihren Protest dagegen nicht mehr zu artikulieren.
Insbesondere am Tag der internationalen Polizeigewalt, dem 15.03.2021 muss auf die Gefahren für Bürgerinnen und Bürger hingewiesen werden, die durch die Einführung dieser rechtlich bedenklichen und massiv erweiterten Befugnisse für Polizeibeamte entstehen.
Auch in Deutschland hat Polizeibrutalität ein lange Tradition und ist in der medialen Öffentlichkeit ausreichend dokumentiert. Die Festnahmegriffe sind schon lange gesundheitsgefährdend und unerträglich brutal. Die breite Gesellschaft lässt es zu, auch wenn es nicht selten ihre eigenen Kinder betrifft und das Vorgehen in keinem Verhältnis zum Anlass steht. Das Bewusstsein, dass es jede/n anlasslos und verdachtsunabhängig treffen kann, wird sich in der Anwendung der neuen Gesetze erst allmählich – und vielleicht zu spät – durchsetzen.
Die rechtliche Gegenwehr ist schon immer kaum möglich gewesen und hat jetzt eine deutliche Schwächung erfahren.
Der in Schleswig-Holstein geschlossene Kompromiss mit den GRÜNEN, wonach „Racial profiling“ nicht zugelassen werde, hilft darüber nicht hinweg, dass Kindern unter 14 Jahren zum finalem Rettungsschuss frei gegeben werden. Der Hinweis auf dem „internationalem Terrorismus“ ist da keine Argumentationshilfe, sondern eine beliebig erweiterbare Möglichkeit, Erschossene im Nachhinein zu Terroristen zu erklären. Insbesondere diese Handhabe ruft üble Erinnerungen gerade aus der deutschen Geschichte wach, und so verwundert es nicht, dass ausgerechnet die AfD dieses Gesetz begrüßt. Insbesondere die massiven Grundrechtsverletzungen durch den Wegfall der Unschuldsvermutung müssten eigentlich alle Rechtsschützer auf Alarmstellung bringen. Das Bündnis, dass sehr verschiedenen aktiven Gruppen in S-H vereinigt, arbeitet weiter gegen das Gesetz und überlegt sich weitere rechtliche Schritte.
(Presseerklärung des Bündnisses gegen das neue Polizeirecht in S-H, www.polizeigesetz-sh.de) -
04-2021 Solidarisch mit den Warnstreiks der Servicekräfte am UKSH
DIE LINKE Schleswig-Holstein/Kiel:
Solidarisch mit den Warnstreiks der Servicekräfte am UKSH!
„Gestern haben noch alle geklatscht und heute werden die Mitarbeiter*innen in den ausgegliederten Servicebereichen des UKSH mit einem Hungerlohn abgespeist“, empört sich Marianne Kolter, Landessprecherin der Partei DIE LINKE Schleswig-Holstein.
„Es ist eine schreiende Ungerechtigkeit, dass Reinigungskräfte bei der Servicestern Nord GmbH ein Angebot über einen Stundenlohn von 11,20 erhalten haben, während direkt beim UKSH angestellte Servicekräfte 13,38 Euro Stundenlohn nach dem Tarif des Öffentlichen Dienstes der Länder erhalten.“ DIE LINKE solidarisiert sich mit den Warnstreiks der Servicekräfte am UKSH! Schuld an der jetzigen Situation ist das Land Schleswig-Holstein, das es zugelassen hat, dass die Servicebereiche ausgegliedert worden sind, mit dem Ziel Lohndumping zu betreiben. „Wir werden uns dafür einsetzen, dass alle Beschäftigten am UKSH den gleichen Lohn erhalten. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist das Mindeste, was die Beschäftigten im Gesundheitswesen erwarten können. Klatschen reicht nicht“, ergänzt Susanne Spethmann, gesundheitspolitische Sprecherin der Partei DIE LINKE Schleswig-Holstein. „Wir wünschen den Streikenden viel Kraft und Erfolg!“
Lorenz Gösta Beutin aus Kiel: „Gerade in Zeiten der Pandemie ist die Arbeitsbelastung um ein Vielfaches höher. Ein Krankenhaus kann ohne Servicekräfte nicht betrieben werden.
Nur weil die Arbeit still und unsichtbar in Hintergrund erledigt wird, ist sie nicht weniger wichtig. Die Belegschaft der Service Stern Nord GmbH hat klar gemacht, dass sie hinter den von der Tarifkommission aufgestellten Forderungen steht und bereit ist, für deren Durchsetzung zu kämpfen, sollte sich der Arbeitgeber bis zur nächsten Verhandlungsrunde nicht bewegen. Die Zwei-Klassengesellschaft am UKSH muss endlich beendet werden. So verdient zum Beispiel eine Reinigungskraft derzeit 10,87 pro Stunde. Der aktuelle Mindestlohn liegt bei 11,11 Euro. Mit dem derzeitigen Angebot des UKSH käme die Reinigungskraft auf einen Stundenlohn von 11,20 Euro, wenn die Forderung der GDS durchsetzt werden kann, wären es 12 Euro in 2021 und 12,88 im Jahr 2022. Zum Vergleich: Eine direkt beim UKSH angestellte Reinigungskraft wird nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder bezahlt und erhält damit pro Stunde 13,38 Euro. 9 Cent über dem gesetzlichen Mindestlohn anzubieten reicht bei weitem nicht aus. Es ist an der Zeit für gerechte Bezahlung statt Hungerlöhne und echte Wertschätzung für alle Menschen, die in Krankenhäusern arbeiten.“(4.3.2021, DIE LINKE Schleswig-Holstein)
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03-2021 Bahnhofswald in Flensburg wird geräumt
Von den Besetzer*innen aus Flensburg:
Bahnhofswald in Flensburg wird geräumt
Der seit fast fünf Monaten besetzte Bahnhofswald in Flensburg wird nach dem Töten von Bäumen durch von den Investoren Beauftragte am Freitag nun auch von offizieller Seite geräumt. Die Stadt Flensburg hat ein Amtshilfeersuchen an die Polizei gestellt. Damit zeigt sich, dass Selbstjustiz offensichtlich doch zum Erfolg führt: Nach allen Versprechen wegen der verschärften Corona-Situation in Flensburg diesen Monat nicht mehr zu räumen, hat Oberbürgermeisterin Simone Lange diese nun doch gebrochen.
Am Freitag noch hatte die Justizministerin erklärt: „Das Gewaltmonopol liegt sicherlich nicht bei privaten Sicherheitsdiensten“. Trotzdem hatte die Polizei die Fällarbeiten zunächst ungehindert weiter gehen lassen und beschränkte sich auf Aufforderungen, das zu unterlassen. Als sie diese nachdrücklich durchsetzte, war es bereits zu spät: Durch Rundumanschnitte waren die meisten Bäume unwiderbringlich zerstört. Dabei wurde auch ein Baum mehr als 5 cm angesägt, auf dem sich noch eine Person befand, welche dadurch von den Investoren bewusst in Lebensgefahr gebracht wurde. Am Abend waren die Bäume in Absprache gefällt worden.
Ebenfalls Abends untersagte die Oberbürgermeisterin durch eine Allgemeinverfügung eine angemeldete Mahnwache ab 0 Uhr weiter durchzuführen, die sich in Sichtweite des Waldes befand.
Heute nun wird nun auf Anordnung der Stadt Flensburg und gegen alle bisher getätigten Aussagen und Versprechen, die Polizei den Rest der Baumhäuser und die Personen im Wald gewaltsam räumen. Der neue Räumungsvorwand diesmal: Coronaverstöße in den Baumhäusern, obwohl die Menschen dort nicht zwischen den Baumhäusern durchwechseln und dort seit Monaten zusammen wohnen! Dabei ist gerade der auflaufende Polizei-Großeinsatz ein viel gefährlicherer Angriff auf die Gesundheit der Menschen, die in Flensburg und allen Orten von denen die Polizei kommt, leben. Denn in Flensburg treten die gefährlichen Mutationen gehäuft auf, welche die Polizei nun in andere Orte schleppen wird.
All das passiert allein auf Grund des Profitinteresses der Investoren Jan Duschkewitz und Ralf Hansen, die auf dem Gelände ein Hotel und ein Parkhaus bauen wollen und deshalb das intakte innerstädtische Waldgebiet vernichten wollen. Ihr Vorgehen mit einer Privatarmee in den Wald zu kommen ohne Rücksicht auf das Leben der Besetzer*innen und Selbstjustiz zu üben, wird so von offizieller Seite belohnt: Sie kommen damit durch. Zahlreiche illegale Waldfällungen in Schleswig-Holstein zeigen: Das Profitinteresse geht vor.
Wir sind wütend. Wütend über den ganzen Plan, hier ein Parkhaus und ein Hotel zu bauen, wo wir Wald für unser Klima und unsere Zukunft viel dringender brauchen. Wir sind wütend über gebrochene Versprechungen. Wütend auf die Investoren, auf die Stadt, auf den Staat, auf die Polizei, die all das durchsetzt. Wir werden den Wald verteidigen. Und selbst wenn der Wald fällt, werden wir nicht aufhören gegen das geplante Projekt zu streiten, mit unterschiedlichsten Mitteln und Wegen.
Pressemitteilung 21.02.2021, aktuelle Infos: twitter.com/boomdorp
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03-2021 Flensburg: Offener Brief, nach Rodung und Räumung
Flensburg: Offener Brief, nach Rodung und Räumung
„Deshalb fordern wir die Stadt auf, die der Firma JARA Immobilien erteilte Baugenehmigung unverzüglich zurückzuziehen!“
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin
Simone Lange,
Sehr geehrter Herr Stadtpräsident Fuhrig,
Sehr geehrte RatsmitgliederDie Stadt Neumünster hat nach Presseberichten erklärt, sie erwäge einem Investor, der auf seinem Gelände kürzlich einen Wald hat illegal roden lassen um bauen zu können, wegen fehlenden Vertrauens die Baugenehmigung zu verweigern, siehe: https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/schleswig-holstein_magazin/Illegale-Baumrodungen-in-Kiel-Quickborn-und-Neumuenster,shmag80454.html
Dort allerdings sind durch diese illegale Rodung keine Menschenleben in Gefahr gebracht worden. Das ist hier in Flensburg anders. Auch die Rodungsaktion von JARA Immobilien an der Bahnhofstraße vom 19.2.21 war in vielfacher Hinsicht illegal:
• Sie erfolgte entgegen der ausdrücklichen Erklärung der Stadtverwaltung und unter Missachtung des Gewaltmonopols der Polizei mit Hilfe eines Privaten Sicherheitsdienstes. Das erinnert fatal an Länder mit großem Mafia- oder Oligarchen-Einfluss.
• Sie nahm keinerlei Rücksicht auf die Satzungen der Stadt, so den Bebauungsplan 303 Hauptpost, nach dem es untersagt ist, Bäume mit mehr als 50 cm Stammdurchmesser zwischen dem 1.Februar und dem 30. November zu fällen. Auch 4 solche Bäume wurden gefällt oder angesägt (die Bäume Nr. 117,112, 111 und 101 nach Baumkataster aus dem B-Plan).
• Sie erfolgte mit großer krimineller Energie: im offensichtlichen Bewusstsein der Illegalität und der Erwartung, rasch gestoppt zu werden, wurden die meisten Bäume am Hang der Bahnhofstraße nicht zeitaufwändig gefällt, sondern schnell „geringelt“, also rundherum eingesägt, so dass sie zum Absterben verurteilt und nicht mehr standfest waren. Dadurch wurden in kurzer Zeit bis zum Eingreifen der Polizei sehr viel mehr Bäume vernichtet.
• Die im Auftrag der Investoren handelnden Arbeiter nahmen dabei auch keinerlei Rücksicht auf eine Gefährdung von Menschenleben: sie ließen ein Baumhaus herabstürzen, ohne sich zu vergewissern, dass keine Personen darin waren, und sägten Bäume an, auf denen Menschen in einem Baumhaus saßen. Sie nahmen in Kauf, dass die angesägten Bäume auf die Straße fallen konnten und Passanten erschlagen.
• Die Investoren nahmen billigend in Kauf, dass ihr Vorgehen auf dem Höhepunkt der Pandemie mit hochansteckenden Viren zu einem Super-Spreading-Event führen konnte, was die Stadtverwaltung gerade umgehen wollte. Damit nahmen sie auch billigend in Kauf, dass sich ungezählte – auch völlig unbeteiligte – Menschen mit dem potentiell tödlichen Virus infizieren und schwer erkranken, vielleicht sogar sterben, und weitere anstecken. Anderen Gewerbetreibenden könnten sie dadurch schwere Einbußen auferlegt haben, weil bei weiter steigenden Infektionszahlen die Einschränkungen unnötig lange fortgeführt werden müssen.
• Der von den JARA-Immobilien engagierte Sicherheitsdienst maßte sich Befugnisse der Polizei an, indem er mindestens eine Person mit Kabelbinder fesselte und fortschleppte.Dieses Vorgehen darf auf keinen Fall Erfolg haben; es wäre sonst eine Ermutigung an weitere Investoren, in ähnlicher Weise den Rechtsstaat zu missachten und die eigenen Interessen mit Gewalt und ohne Rücksicht auf Recht und Gesetz durchzusetzen. Es wäre der Weg in den Mafia-Staat.
Wenn das Vertrauen der Stadt Neumünster schon bei einfacher illegaler Rodung eines Waldes zerstört ist, können wir uns nicht vorstellen, dass die Stadt nach dieser so viel schlimmeren Aktion noch Vertrauen in die Firma JARA Immobilien hat. Wie soll man glauben, dass man solchen Leuten den Schutz empfindlicher Biotope wie der Quelle und dem artenreichen Steilhang oder den der bedrohten Arten im Bahnhofswald anvertrauen kann, oder dass diese Firma eine ehrliche Prüfung der Hangstabilität durchführen wird, an der das Risiko eines Abrutschens der denkmalgeschützten Häuser an der Schleswiger Straße hängt? Auch dort könnten Menschenleben in Gefahr kommen.
Deshalb fordern wir die Stadt auf, die der Firma JARA Immobilien erteilte Baugenehmigung unverzüglich zurückzuziehen!Für die Bürgerinitiative
Bahnhofsviertel Flensburg:
Dr. med. Helmreich Eberlein
Günter Strempel
Christiane Schmitz-Strempel
Thomas Gädecke
Klaus von Gadow
Franziska von Gadow
Claus Kühne -
02-2021 Kein Atomschutt in Harrislee!
Kein Atomschutt in Harrislee!
Die Deponie Balzersen in Harrislee hat die Annahme von radioaktiven AKW-Abrissabfällen abgelehnt. Das schleswig-holsteinische Umweltministerium will Balzersen jedoch per Zuweisung zur Deponierung von Atomschutt zwingen. Dies geschieht auch gegen den Willen der Gemeinden Harrislee, Handewitt, Apenrade sowie der Stadt Flensburg. Umweltminister Jan Philipp Albrecht ignoriert die Expertise des Deutschen Ärztetages, von Umweltorganisationen und unabhängigen Gutachtern, die vor irreversiblen Gesundheits- und Umweltrisiken durch die Deponierung von strahlendem Atomschutt warnen. Seit Jahren weigert sich das Umweltministerium, alternative Lösungen ernsthaft zu prüfen. Für die Atomindustrie ist die Nutzung bestehender Abfalldeponien eine billige Methode, um ihren Atomschutt loszuwerden. Radioaktive Stoffe werden auf diese Weise in der Umwelt verteilt. Die Bevölkerung bezahlt das mit ihrer Gesundheit. Atommüll gehört nicht in die Abfalltonne: Weder in Harrislee, noch anderswo! Wir fordern Politik und die Atomwirtschaft auf, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und wirtschaftlichen Interessen nicht den Vorrang vor der Unversehrtheit von Mensch und Umwelt zu geben.
Lass uns gemeinsam verhindern, dass die Deponie Balzersen zum Atomklo für die AKW-Verschrottung wird! Weitere Infos, Postkarte und Unterschriftensammlung/Petition unter www.baesh.de
(Quelle: Bürgerinitiative Atommüll Einlagerung Stopp Harrislee) -
02-2021 - Positionspapier zum Lieferkettengesetz in Schleswig-Holstein
Positionspapier der Schleswig-Holsteinischen Initiative Lieferkettengesetz
zum Antrag „Lieferkettengesetz jetzt!“Auch Schleswig-Holstein braucht ein wirksames Lieferkettengesetz
November 2020
Attac Kiel, Brot für die Welt im Diakonischen Werk Schleswig-Holstein, Bündnis Eine Welt Schleswig-Holstein e. V., BUND Schleswig-Holstein, DGB Bezirk Nord, Eine Welt im Blick e.V., Evangelisches Regionalzentrum Westküste, Frauenwerk der Nordkirche, Kampagne Saubere Kleidung – Aktivgruppe Kiel, Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt der Nordkirche, Kirchlicher Entwicklungsdienst der Nordkirche, ver.di Landesbezirk Nord, Zentrum für Mission und Ökumene – Nordkirche weltweit.
Inhalt1. Die Schleswig-Holsteinische Initiative Lieferkettengesetz
2. Deutschland und Unternehmen tragen eine gemeinsame Verantwortung
3. Herausforderungen in globalen Lieferketten
4. Arbeitnehmer*innenrechte müssen geschützt werden
5. Umwelt und Menschen schützen
6. Mit dem Lieferkettengesetz die Agenda 2030 in Schleswig-Holstein umsetzen
7. Chancen für Schleswig-Holstein
8. Ein gerechter, gesetzlicher Rahmen für alle
9. Unternehmen gehen voran
10. Ein wirksames Gesetz ist machbar -
01-2021 - 5 Jahre Abkommen von Paris: Stoppt die Klimakatastrophe
5 Jahre Abkommen von Paris:
Stoppt die Klimakatastrophe
Im Rahmen eines internationalen Aktionstags gegen fossiles Erdgas und Fracking unter dem Motto „Shale must fall“ (Shale gas = Schiefergas/gefracktes Gas) planten Bürger*innen in Jever, Kiel, Brunsbüttel, Greifswald, Berlin und Göttingen Proteste gegen die Nutzung von Erdgas.
Sie machten auf die Klimaschädlichkeit der Gasnutzung und auf Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Fracking aufmerksam. Am gleichen Tag fanden in über 15 Ländern weitere Aktionen statt.Zum fünfjährigen Bestehen des Pariser Klimavertrages versammelten sich Bürger*innen am Freitag, 11. Dezember 2020 um 9 Uhr in Kiel vor dem Landtag und ab 10 Uhr vor dem Rathaus in Brunsbüttel, um für seine so wichtige Einhaltung zu demonstrieren. Um das Klima zu stabilisieren dürfen Klimaschutzmaßnahmen nicht auf eine Zeit “nach Corona” verschoben werden. Die Proteste in Kiel und Brunsbüttel richteten sich besonders an die schleswig-holsteinische Landesregierung und den Landtag, die Fracking im Ausland noch immer über die Subventionierung eines geplanten LNG-Terminals in Brunsbüttel fördern wollen.
„Inmitten der Klimakrise dürfen wir nicht in Infrastruktur für fossiles Gas investieren, sei es für LNG-Terminals, neue Gaskraftwerke, oder Pipelines. Erdgas ist aufgrund der Methanemissionen bei Förderung und Transport viel klimaschädlicher als weithin angenommen - oft sogar schädlicher als Kohle. Dennoch treiben die Regierungen der EU, des Bundes und auch die Landesregierung in Schleswig-Holstein den Erdgasausbau weiter voran. Milliardeninvestitionen in diese Sektoren können und dürfen wir uns nicht leisten!”, so Reinhard Knof, Vorsitzender der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.
Fracking in Schiefergestein ist in Deutschland aufgrund der damit verbundenen Schäden für Gesundheit und Umwelt verboten. Deutsche Unternehmen fracken aber Gas in anderen Ländern wie zum Beispiel in Argentinien und die Bundesregierung sowie die Landesregierungen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein fördern im In- und Ausland den Bau neuer Infrastruktur für gefracktes und konventionell gefördertes Gas, zum Beispiel durch Subventionen und Exportgarantien. Die Aktivist*innen wollen auch der globalen Verantwortung Deutscher Unternehmen und Politiker*innen Ausdruck verleihen und ihre Solidarität mit Menschen in Förderregionen bekunden.
Juan Carlos Ponce, ein Aktivist, der als Teil des Aktionsbündnisses am gleichen Tag in Neuquen in Argentinien demonstriert, fordert: “(…) the foreign corporations arrived which can’t do this damn fracking in their own countries and they started doing it here in Allen turning us into a sacrifice zone (…). Our Children are dying and Europe is responsible. Because of the companies from your countries. You need to stop this! This cannot go on!” Das deutsche Unternehmen Wintershall Dea fördert Öl und Gas mit Fracking-Methoden in Neuquen und will im Weltnaturerbe Wattenmeer erneut nach Erdöl bohren.
(Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.)
https://www.keinco2endlager.de